| Allgemeine Geschäftsbedingung |
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Allgemeine |
In Ergänzung der allgemeinen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes werden die nachfolgenden Bedingungen vereinbart: Durch die Buchung werden die Reisebedingungen als verbindlich anerkannt. Sofern wir lediglich Reisen anderer Veranstalter vermitteln und dies durch diverse Buchungsunterlagen zum Ausdruck bringen, gelten wir nicht als Veranstalter. In diesem Fall sind die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters maßgebend. Während der Reise werden Sie, sofern dies unter Leistungen angegeben ist, durch Reisebetreuer betreut, ohne daß ihre selbstständige Urlaubsgestaltung beeinflußt wird. In Ausnahmefällen kann die Betreuung durch die ausländischen Kontaktpartner bzw. Hotels erfolgen. 1. Abschluß des Reisevertrages Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Reisevertrages. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie CL den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme erfolgt i. d. R. innerhalb von 10 Tagen und bedarf keiner bestimmten Form. Die schriftliche Bestätigung steht Ihrer Buchungsstelle zur Verfügung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vom CL vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären. 2.Bezahlung Mit Vertragsabschluß wird pro Person eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 30% des Reisepreises. Der auf der Reisebestätigung/Rechnung vermerkte Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, spätestens jedoch bei Aushändigung der Reiseunterlagen. Bei kurzfristiger Anmeldung ( innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt ) wird der gesamte Reisepreis sofort in einem Betrag fällig. Zahlungsverzug berechtigt CL, vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die entsprechende Rücktrittsgebühr zu verlangen. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises. 3. Leistungen Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren Reiseangeboten sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden und Sonderwünsche, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von CL. Für Angaben in Prospekten von Hotels und Ferienorten usw. können wir keine Haftung übernehmen. 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung
von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der
Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie nicht zur angegebenen Zeit zur Abfahrt bzw. zum Abflug erscheinen oder wegen unvollständiger Reisepapiere von der Beförderung ausgeschlossen werden. Falls Sie zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits im Besitz der Reisedokumente sind oder sie später noch erhalten, können wir Ihre Stornierung nur anerkennen, wenn Sie uns die Reisedokumente bis zum vorgesehenen Reisetag zurückgegeben haben. Liegen uns bis zu diesem Zeitpunkt die Reisedokumente nicht vor, so sind wir berechtigt, den vollen Reisepreis zu berechnen. 5. Umbuchung Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise bis zum 45. Tag vor Reiseantritt für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder des Reiseziels vorgenommen ( Umbuchung ), so wird von uns ein Umbuchungsentgelt von 50,--? pro Person berechnet. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. 6. Ersatzpersonen Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In jedem Fall werden für unsere Mehrkosten ? 50,-- je Person berechnet CL kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Ersatzteilnehmer tritt für Sie in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. 7. Rücktritts- und Umbuchungserklärungen 8. Leistungs- und Preisänderung Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß nötig
werden und die von CL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Von Leistungsänderungen
wird CL die Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern dies möglich
ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Bei
Eintritt von Leistungsänderungen die den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise erheblich verändern, ist der Kunde vor Antritt der Reise zum
gebührenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, es sei
denn, daß ihm die Durchführung der Reise in der veränderten
Form zumutbar ist. Macht der Kunde von seinem Rücktritt keinen Gebrauch,
so bleiben evtl. Ansprüche auf Minderung beschränkt. Ändern
sich nach Abschluß des Vertrages die behördlich festgelegten
oder genehmigten Beförderungstarife, die 9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter CL kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a.) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch CL nachhaltig stört oder
er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.CL behält im
Falle der Kündigung den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen
lassen, die durch anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl CL als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann CL für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu 11. Haftung a.) CL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, sowie die Richtigkeit
der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Prospektes.
CL wird den Kunden über wesentliche nachträgliche Änderungen
nach Möglichkeit informieren. CL haftet nicht für Angaben in
Hotel oder Ortsprospekten, auf deren Entstehung CL keinen Einfluß
hat und deren Richtigkeit CL nicht überprüfen kann; die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der
Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und Ortes. 12. Gewährleistung Der Kunde kann während der Reise Abhilfe verlangen, wenn eine Reiseleitung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird. CL kann Abhilfe durch eine gleich oder höherwertige Ersatzleistung schaffen, wenn die Nichter bringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf einen Umstand beruht, der nach Vertragsabschluß eingetreten und von CL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist. Der Kunde kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde. Der Kunde kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen ( Minderung ), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Die MInderung errechnet sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und den erhaltenen einzelnen Reiseleistungen. Der Kunde kann durch schriftliche Erklärung den Reisevertrag kündigen, wenn CL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfeschaft oder erklärt, daß Abhilfe nicht möglich ist und infolgedessen Leistungsmängel die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Wird der Reisevertrag danach aufgehoben, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Er hat jedoch den Teil des Reisepreises zu zahlen, der auf Leistungen entfällt, die er in Anspruch genommen hat, sofern diese Leistungen für ihn nicht völlig wertlos waren. 13. Schadenersatz Verletzt CL schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten, so ist er dem Kunden zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Neben dem Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Kündigung des Reisevertrages hat der Kunde, wenn die Durchführung der Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird, einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung der in d. Reise liegenden Schadens. 14. Beschränkung der Haftung Die Haftung des CL- gleich aus welchem Rechtsgrund- ist insgesamt auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch CL oder einen Leistungsträger herbeigeführt wird. Ein Schadenersatzanspruch gegen CL ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Kunden lediglich durch leichte Fahrlässigkeit eines Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlung eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde. Die Haftung des CL ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. 15. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von CL zur Kenntnis zu geben. 16. Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber CL geltend zu machen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Anspruchschreibens bei CL. Nach Fristablauf kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Die Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Kunden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise. Die Verjährung ist gehemmt, wenn CL zunächst gegenüber dem Kunden erklärt, daß die vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden. Die Hemmung dauert an, bis CL dem Kunden das Ergebnis einer Überprüfung und seine Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt. 17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 18.Gerichtsstand Sie können CL nur an dessen Sitz verklagen. Dieser ist 40479 Düsseldorf.
Für Klagen von CL gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es
sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen,
die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen CLARO Holiday Promotion Worldwide GmbH |
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